Mit dem Lärm steigt das Risiko.

In den letzten Jahrzehnten ist unsere Umwelt deutlich lauter geworden. Steigende Lärmbelästigungen durch Straßen-, Bahn- und Luftverkehr zählen zu den gravierendsten Umwelt- und Arbeitsbelastungen.

Die schlimmsten Lärmquellen.
Nach den Datenerhebungen des Bundesumweltministeriums ergibt sich folgende Rangfolge der dominanten Lärmquellen, die in der Wohnung wahrzunehmen sind:
  • Straßenverkehr
  • Nachbarschaftslärm
  • Fluglärm
  • Schienenlärm
Abhängig vom Schallpegel, der Frequenz und Dauer kann Lärm direkt, aber auch indirekt zu unterschiedlichen Reaktionen führen, die zum Teil klassische Risikofaktoren für Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems darstellen:
  • Konzentrationsmängel
  • psychische (Nervosität)
  • physiologische Beeinträchtigungen
  • (Stresshormon- und Blutdruckerhöhung)
Lärm im Schlaf.
Im Schlaf reagiert unser Körper besonders empfindlich auf Geräusche, die er seit grauer Vorzeit im Unterbewusstsein als herannahende Gefahr interpretiert. Er befindet sich in einer „Hab-Acht-Stellung“. Wird das Stresshormon Cortisol im Wachzustand erst bei einem Lärmpegel von über 120 dB(A) ausgeschüttet, kommt es während des Schlafes schon ab 55 bis 60 dB(A) zu dieser Reaktion. Zum Glück finden sich im Bundesimmissionsschutzgesetz umfangreiche Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm, bei der viele den Lärm mindernde Maßnahmen am Wohneigentum mit bis zu 100 % der Kosten subventioniert werden.

Deutsche Bahn

Die Bahn kommt – und mit ihr der Lärm.
Der Passagier- und Frachtverkehr der Bahn ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Hinzu kommt der Ausbau bestehender Strecken für höhere Geschwindigkeiten oder der Neubau von Hochgeschwindigkeitsstrecken. Damit geht eine steigende Lärmbelästigung durch Zugverkehr einher. Lärmschutzmaßnahmen können hier Abhilfe schaffen. Die Kosten dieser Schallschutzmaßnahmen werden nur auf Antrag erstattet. Das Abwicklungsverfahren kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall gesondert beim jeweiligen Baulastträger.
Hier finden Sie einen groben Überblick zum
Antragsverfahren:
Förderung

Flughafen

Leisere Flugzeuge, mehr Lärm.
Jedes Jahr vermelden die deutschen Flughäfen neue Passagier- und Frachtrekorde. Trotz leiserer Flugzeuge nimmt die Lärmbelastung also eher zu. Deshalb ist das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach wie vor so wichtig. Es legt an allen Flughäfen (auch an militärischen) die Bereiche fest, in denen die Kosten für nachträglichen baulichen Schallschutz erstattet werden können. Bei den Flughäfen mit Schallschutzprogrammen werden die Kosten für Schalldämmlüfter in Schlaf- und Kinderzimmern übernommen. Ob die Schalldämmung ausreichend ist, muss im Einzelfall ermittelt werden.
Die Kosten für den Schalldämmlüfter werden nur auf Antrag erstattet. Da die Verfahren unterschiedlich sind, können wir Ihnen hier nur einen Überblick geben. Bitte informieren Sie sich deshalb beim jeweiligen Flughafenbetreiber oder rufen Sie uns an: 0800-583 38 37 (kostenlos aus dem dt. Festnetz).


Straßen

Straßen sind überall.
Unsere Straßen sind wichtige Lebensadern, mindern aber auch die Lebensqualität. Denn mehr Verkehr bedeutet immer auch mehr Lärm – Tendenz weiterhin steigend. Zum Glück finden sich im Bundesimmissionsschutzgesetz umfangreiche Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm. Anwohner haben demnach beim Bau oder bei wesentlichen Änderungen öffentlicher Straßen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schallschutz. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Bereich der „Lärmvorsorge“ genau definiert.
Im Bereich „Lärmsanierung“ handelt es sich hingegen um Lärmschutz an bestehenden Verkehrswegen. Dieser stellt eine freiwillige Leistung der Baulastträger (Bund, Land, Kreis oder Stadt/Gemeinde) dar. In deren Rahmen werden bis zu 75 % der Kosten für Schallschutzmaßnahmen auf Antrag erstattet. Das Abwicklungsverfahren kann hier unterschiedlich ausgestaltet sein. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall gesondert beim jeweiligen Baulastträger.
Förderung